Kosten/ Konditionen
Wann bekommt man Pflegegrad 1 ?
Der Pflegegrad (ab 1) wird mit dem Augenmerk auf die Selbstständigkeit vergeben. Je mehr Hilfe Sie ( die Person ) im Alltag benötigen, desto höher werden Sie eingestuft. Um eine bedarfsorientierte Unterstützung zu ermöglichen, wird ein bestimmtes Punktesystem herangezogen. Für die Ermittlung des Pflegegrades kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und vergibt in verschiedenen Modulen die Punkte.
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Für jede Person die einen Pflegegrad bekommen hat. Ab Pflegegrad (1) die Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen zum abrechnen. Das sind seit (2025 ) 131,00€ jeden Monat.
Neuer Stand ab (2025) sind es 131,- Euro im Monat.
§ 45b Sozialgesetzbuch Elf ( SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Er ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Wenn sie zu Hause gepflegt werden, gibt es den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich, zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Wann bekommt man Pflegegrad 2
Das ist für Personen, die im Alltag zunehmend mehr auf die Hilfe von außen, anderen Personen angewiesen sind. Hier wird der Pflegegrad 2 zugeordnet. Eine Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln und Sachleistungen kann hier erfolgen. Um einen Pflegegrad 2 bewilligt zu bekommen, wäre eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Auch hier wieder durch einen Gutachter.
Niedrigschwellige Betreuungsleistung nach § 45 a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag aus 40 % Pflegesachleistung)
Zusätzlich ist es möglich den Entlastungsbetrag um 40 % aus Pflegesachleistung aufzustocken, durch die Umwidmung bzw. Umwandlung wird das Pflegegeld anteiliges für den jeweiligen Monat verringert. Zum Beispiel: Je nachdem wie viel Pflegesachleistung bereits vom Pflegedienst in Anspruch genommen wurde, kann dies zusätzlich zu den 131,00 € genutzt werden.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe des Pflegegrades gleichgesetzt. Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Pflegevertretung erfordert, entfällt die 6 monatige Wartezeit. Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.685,- Euro pro Jahr.
Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen.
Steuerlich absetzbar
Gemäß §35a Absatz 2 des Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 22. Juni 2011 können 20% der Kosten für die Inanspruchnahme meiner Dienste ( Höchstgrenze der Aufwendungen: 20.000 Euro/Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. Das heisst für Sie: Ihre Steuerlast könnte sich um bis zu 4.000 Euro im Jahr reduzieren.
Zertifizierte Alltagsbegleitung
Annette Burchert
04101/843242